Lebensraum
Wald
Interaktion
Mensch
Wirtschaftsraum
Holz
Natürlicher Schutz
Berufung
Förster

Die Bewirtschaftung des Waldes, nach ökonomischen und ökologischen Aspekten ist die Hauptaufgabe der Förster. Die Planung, Organisation, Kontrolle und Abrechnung unterschiedlichster Vorhaben wie die Holzschlägerung, Waldpflegearbeiten, der Forststraßenbau und der Jagdbetrieb seien hier Beispielsweise angeführt.

Berufung Förster Berufung Förster

Der Förster sorgt für den Ausgleich der Nutzungsinteressen am Wald. In den letzten beiden Jahrzehnten hat das Interesse am Wald stark zugenommen. Das funktionierende Miteinander von Bewirtschaftung, Bejagung, Naturschutz und Erholung in allen Facetten der Menschen die dahinter stehen ist eine der wesentlichen Aufgaben eines Försters.

Im Bereich der öffentlichen Verwaltung überprüfen Förster die Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften für die Waldbenutzung und beraten die Eigentümer in forstfachlichen Belangen. Wer Förster ist hat sein Leben lang viel mit Zahlen, Daten, Gesetzen, Vorschriften zu tun. Als Ausgleich zu dieser trockenen Materie verbringt ein Förster aber auch Zeit im Wald, in der Natur um dort zu planen, zu prüfen, zu kontrollieren oder zur Arbeitsvorbereitung, für Besprechungen mit Kunden, Lieferanten, Waldeigentümern, Jägern und Erholungssuchenden.

Berufung Förster

Der Beruf des Försters ist abwechslungsreich und kurzweilig, umfangreich und zeitlich sehr flexibel. Veränderung ist ein fixer Bestandteil dieses Berufes. Der Umgang mit herausfordernden Situationen die ohne Planung gemeistert werden müssen gehört zum Berufsalltag des Försters. Beispielhaft seinen hier Windwürfe, Borkenkäfermassenvermehrungen, Eis- und Schneebrüche, Schäden durch Niederschläge usw. angeführt. Das Leben mit der Natur hat als Konstante die Unberechenbarkeit des kommenden Tages.

Der Beruf des Försters kann in Bruck an der Mur an der Höheren Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft erlernt werden. Nach erfolgreichem Besuch dieser Lehranstalt und einer Praxiszeit von zwei Jahren kann man eine staatliche Prüfung ablegen und ist dann berechtigt die Berufsbezeichnung „Förster“ zu führen.